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   VGH Bayern, 15.01.2007 - 15 ZB 06.1361   

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VGH Bayern, 15.01.2007 - 15 ZB 06.1361 (https://dejure.org/2007,78571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2007 - 15 ZB 06.1361 (https://dejure.org/2007,78571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 15 ZB 06.1361 (https://dejure.org/2007,78571)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899

    Teilzulassung; Drogeriemarkt; Nutzungsänderung; Variationsbreite; typisierende

    Der Inhalt der Baugenehmigung und damit das genehmigte Vorhaben bestimmt sich nach der Bezeichnung und den Regelungen im Bescheid sowie durch die in Bezug genommenen Bauvorlagen und sonstigen Unterlagen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672

    Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und

    Aufgrund der baulichen Verbindung mit dem Hauptgebäude war die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens jedoch nicht isoliert allein für die Abstandsflächen vor den Balkonen, sondern vor der westlichen Außenwand des O...hauses insgesamt zu prüfen (zur Frage der abstandflächenrechtlichen Neubeurteilung in Fällen des Anbaus an ein Bestandsgebäude vgl. BayVGH, U.v. 20.12.1988 - 20 B 88.00137 - BayVBl 1989, 721; U.v. 12.7.1999 - 14 B 95.2069 - juris; U.v. 20.2.1990 - 14 B 88.02464 - BayVBl 1990, 500; vgl. auch B.v. 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 15 B 11.2754

    Nachbarklage gegen Lager- und Schüttguthalle; Baugrundstück teilweise im

    Wenn eine Erweiterung zugleich den Bestand der vorhandenen baulichen Anlage verändert, wenn sich z.B. die Immissionslage ändert, ist eine isolierte Beurteilung der Erweiterung nicht möglich (BVerwG vom 17.6.1993 - 4 C 17/91 - NVwZ 1994, 294, 295; BVerwG vom 15.5.1997 - 4 C 23/95 - NVwZ 1998, 58-60; BayVGH vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris Rn. 4).

    Wenn eine Erweiterung zugleich den Bestand der vorhandenen baulichen Anlage verändert, wenn sich z.B. die Immissionslage ändert, ist eine isolierte Beurteilung der Erweiterung nicht möglich (BVerwG vom 17.6.1993 - 4 C 17/91 - NVwZ 1994, 294, 295; BVerwG vom 15.5.1997 - 4 C 23/95 - NVwZ 1998, 58-60; BayVGH vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Es kann offen bleiben, ob die Errichtung der Halle, die für sich gesehen die erforderlichen Abstandsflächen zu den Grundstücken des Antragstellers einhält, aufgrund der baulichen Verbindung mit dem westlichen Wohn- und Stallgebäude sowie der Wand des Fahrsilos bzw. dem östlichen Betriebsgebäude Veranlassung gibt, die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der nördlichen Seite des entstehenden Gebäudekomplexes insgesamt neu zu prüfen (vgl. zur Frage der abstandflächenrechtlichen Neubeurteilung in Fällen des Anbaus an ein Bestandsgebäude BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1989, 721; vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500; vom 12.7.1999 - 14 B 95.2069 - juris; vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris).
  • VGH Bayern, 07.10.2015 - 15 ZB 12.2042

    Berufungszulassung (abgelehnt), Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung,

    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts der Baugenehmigung sind in erster Linie die Bezeichnung und die Regelungen im Baugenehmigungsbescheid einschließlich der in Bezug genommenen Bauvorlagen und weiteren Unterlagen, aber auch sonstige den Beteiligten bekannte oder erkennbare Umstände heranzuziehen (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2011 - 3 B 87.10 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris Rn. 6).
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